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Werksgarantie
Es ist immer eine gute Idee, sein Fahrzeug zur Garage des eigenen Vertrauens zu bringen.
Aber was passiert denn dann mit der Werksgarantie?
Das Schweizer Gesetz (WEKO) sichert Ihnen zu, dass die gesetzliche Herstellergarantie auch dann erhalten
bleibt, wenn Sie Ihr Auto in einer unabhängigen Werkstatt unterhalten oder reparieren lassen. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeiten nach Herstellervorgaben ausgeführt werden und dafür originale oder qualitativ gleichwertige
Ersatzteile verwendet werden.
Selbstverständlich halten wir uns an diese Vorgaben und können Ihnen deshalb einen ausgezeichneten Service mit Werksgarantie zusichern.

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