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Abgastest

Natürlich führt die Embri Garage AG nötige Abgastests sorgfältig und professionell durch.

 

Erfüllt ein Fahrzeug die unten aufgeführten Bedingungen, muss es nicht mehr zur obligatorischen Abgaswartung. Die Überprüfung der korrekten Funktion des Abgassystems obliegt in diesem Fall der On-Board-Diagnose (OBD), die einen Fehler durch die gelbe OBD-Anzeigenleuchte im Armaturenbrett signalisieren sollte.

Besitzer eines solchen Fahrzeuges müssen etwas unternehmen, wenn die Anzeige leuchtet - und somit nicht regelmässig zur Kontrolle des Abgassystems in die Werkstatt gehen. Leuchtet die Fehleranzeige auf, muss sich der Fahrzeughalter innerhalb eines Monats um die Behebung des Fehlers kümmern.

Image by Max Lederer

Für folgende Motorwagen erfolgt die Beurteilung über die Abgaswartungspflicht seit 1. Januar 2013 anhand der Angaben im Fahrzeugausweis:

  • Personenwagen und leichte Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit Benzin- oder Gasmotor:
    Keine obligatorische Abgaswartung, wenn die Fahrzeuge mindestens der Abgasnorm Euro 3 entsprechen. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, der im Fahrzeugausweis im Feld 72 dargestellt ist. Bei den Codes B03, B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, B6d, A04, A05 oder A07 ist keine Abgaswartung erforderlich.

  • Personenwagen und leichte Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit Dieselmotor:
    Keine obligatorische Abgaswartung, wenn die Fahrzeuge mindestens der Abgasnorm Euro 4 entsprechen. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, der im Fahrzeugausweis im Feld 72 dargestellt ist. Bei den Codes B04, B5a, B5b, B6a, B6b, B6c, B6d, A04, A05 oder A07 ist keine Abgaswartung erforderlich.

  • Schwere Motorwagen über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht mit Dieselmotor:
    Keine obligatorische Abgaswartung, wenn die Fahrzeuge mindestens der Abgasnorm Euro IV entsprechen und nach dem 30. September 2006 erstmals in Verkehr gesetzt wurden. Die exakte Beurteilung erfolgt anhand des Emissionscodes, der im Fahrzeugausweis im Feld 72 dargestellt ist. Bei den Codes E04, E05, E06, A13, A14, A15, A16, A17, A18, A19, A26 oder A28 bis A37 und bei Erstinverkehrsetzung nach dem 30.9.2006 ist keine Abgaswartung erforderlich.

 

Hinweis: Auch wenn ein OBD-System vorhanden ist, bedeutet dies allein noch nicht, dass das Fahrzeug automatisch von der Abgaswartungspflicht befreit ist. Massgebend sind obenstehende Bedingungen.

 

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